Augsburg, 30.11.2013. Das Ordnungsamt der Stadt Augsburg hat verboten, in offenen Passagen im Sitzen zu rauchen. Die Betroffenen sollten aufstehen, dann wäre das Rauchen kein Problem. Diese Regelung stößt nicht nur bei den betroffenen Wirten auf Skepsis sondern entzieht sich auch jeglicher nachvollziehbaren Sinnhaftigkeit.
„Wo der entscheidende Unterschied liege, ob eine Person im Sitzen oder im Stehen rauche scheint wenig erkennbar. Wenn ein konkretes Rauchverbot vorliegen würde wäre dies zwar nicht gut aber wenigstens nachvollziehbar. So entspricht es aber eher einer Schikane als einer sinnvollen Regelung“, so der Kreisvorsitzende der Jungen Liberalen Augsburg Stephan Wennike.
Die Stadt beruft sich auf ein BGH Urteil das vorsieht, dass Außenanlagen in offenen Passagen nicht als Außenanlagen gelten und somit das Rauchverbot gelte.
„Diese Verordnung ist mal wieder ein Beweis der grotesken Politik der Augsburger Sozialdemokraten. Auch wenn sich der Ordnungsreferent Dirk Wurm auf ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2011 stützt, sollte man die grundlegende Sinnhaftigkeit der Umsetzung dieses Urteils bedenken. Die wirtschaftlichen Folgen für die Betreiber der Lokale in besagten Passagen sind enorm, sollte diese Verordnung nicht rückgängig gemacht werden. Breits jetzt sind Umsatzeinbrüche zu verbuchen“, so der Bezirksvorsitzende der Jungen Liberalen Schwaben Max Funke-Kaisern.
„Daher ist eine sinnhafte Anwendung solcher Regelungen notwendig, die dem Augsburger Ordnungsreferat offensichtlich nicht gelungen ist. Weiter sende eine solche willkürliche Politik stets eine negative Wahrnehmung auf die Bevölkerung aus. Politik müsse sich mit den relevanten Themen beschäftigen, wovon es in Augsburg genügend gebe anstatt sich einer solchen Lappalie zu widmen“, so Wennike im Einklang mit dem Pressesprecher der Jungen Liberalen Bayern Andre Lehmann.