Der Kongress möge beschließen,
- Erhöhung der Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von 538,-€ auf 600 €.
- Anschließend dynamische Anpassung auf Grundlage der jährlichen Inflationsrate
- Sozialversicherungspflicht des Arbeitsnehmers soll erst greifen, sobald der festgesetzte Steuersatz größer als 0,-€ ist.
Begründung:
Inflationsausgleich und Lebenshaltungskosten: Seit der Einführung der Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung (sog.538-Euro-Jobs) hat sich die allgemeine Preisentwicklung in Deutschland signifikant erhöht. Die steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere im Bereich Wohnen, Energie und Grundversorgung, machen eine Anhebung der Verdienstgrenze notwendig, um Bürgerinnen und Bürgern den Erhalt ihres Lebensstandards zu ermöglichen.
Attraktivität geringfügiger Beschäftigungen stärken: Geringfügige Beschäftigungen sind eine wichtige Ergänzung zum Arbeitsmarkt, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Sie bieten insbesondere Studierenden, Rentnerinnen und Rentnern sowie Berufseinsteigerinnen und -einsteigern die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten und sich zusätzliches Einkommen zu sichern. Eine Erhöhung der Verdienstgrenze stärkt diese Beschäftigungsform und erhöht deren Attraktivität.
Entlastung von Sozialversicherungssystemen: Die Anpassung der Verdienstgrenze und Sozialversicherungspflicht sorgt dafür, dass geringfügig Beschäftigte in der Lage sind, finanziell besser aufgestellt zu sein, ohne dass dies sofort zu einem Wechsel in reguläre Beschäftigungsverhältnisse mit Sozialabgaben führt. Dies entlastet die Sozialversicherungssysteme, während den Beschäftigten dennoch ein höheres Einkommen zur Verfügung steht.
Dynamische Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung: Um sicherzustellen, dass die Verdienstgrenze auch in Zukunft den Anforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung und Inflation gerecht wird, plädieren wir für eine dynamische Anpassung, die jährlich überprüft und gegebenenfalls an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt wird. Dies sichert eine nachhaltige und zukunftsorientierte Gestaltung der Verdienstgrenze.